Befugnisse/Kompetenzen

Der IT-Sicherheitsbeauftragte:

  • ist in allen für die Informationssicherheit relevanten Themen zu informieren (sowohl auf Nachfrage als auch unaufgefordert, soweit eine Relevanz für die Informationssicherheit
    besteht).
  • Vorhaben und Änderungen, die die Informationssicherheit berühren können (z. B. neue
    IT-Projekte, Änderungen der IT-Infrastruktur, Änderungen von Rahmenbedingungen mit
    Auswirkungen auf die Informationssicherheit. ...) müssen frühzeitig mit dem IT-
    Sicherheitsbeauftragten abgestimmt werden.
  • hat ein Mitsprache- und Vetorecht bei allen Entscheidungen die seinen/ihren
    Verantwortungsbereich betreffen (z. B. bei der Initiierung von IT-Projekten, Beschaffung
    von Informationsverarbeitenden Systemen, Änderungen von Geschäftsprozessen,
    Ausbildung von Mitarbeiter:innen).
  • hat direktes Vortragsrecht gegenüber der Universitätsleitung.
  • hat Zutrittsrecht zu allen Bereichen, in denen Informationstechnik eingesetzt wird und
    damit zusammenhängende Daten verarbeitet werden, und zu allen Bereichen, in denen
    relevante Geschäftsprozesse und Informationen bearbeitet werden.
  • hat im Rahmen seiner Tätigkeit ein zeitlich, auf die Dauer der wahrzunehmenden
    Aufgabe, begrenztes Zugriffsrecht auf alle betroffenen IT-Systeme und damit verarbeitete Daten.
    Je nach Art der Daten muss er sich hierzu vorab mit dem Datenschutzbeauftragten abstimmen.
  • führt Revisionen im Themenbereich der Informationssicherheit durch bzw. veranlasst
    Revisionen durch unabhängige Dritte und überprüft so das aktuelle
    Informationssicherheitsniveau in seinem Aufgabenbereich.